Im Folgenden wurden von Gerrit Hermans ein paar Informationshäppchen zum Thema Flüchtlinge zusammengestellt.
Die Deutsche Bahn bietet jungen Flüchtlingen Plätze im Rahmen des DB-Berufsvorbereitungsjahres „Chance plus“ an. Bei DB Netz, DB Fahrwegdienste und der DB RegioNetz Verkehrs GmbH in München sind es aktuell zunächst sechs Plätze in vor allem gewerblich-technischen Berufen, bundesweit sind weitere 30 Plätze für junge Flüchtlinge in anderen Regionen geplant. „Chance plus“ ist eine Einstiegsqualifizierung für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsreife haben. Ziel dieses Programms, das die DB bereits über 10 Jahre in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit anbietet, ist es, Jugendliche für eine Berufsausbildung zu qualifizieren. Neben praktischen Tätigkeiten bei der DB stehen unter anderem Bewerbungs- und Kommunikations-training, klassischer Schulunterricht sowie ein Sprachkurs auf dem Stundenplan. Weitere Details zu Chance plus: https://karriere.deutschebahn.com.
Der Bundesregierung liegen für das laufende Jahr mit Stand vom 17. September Erkenntnisse zu 30 politisch motivierten Gewaltdelikten „gegen Asylunterkünfte“ vor, bei der sie von einer Bedrohung für Leib und Leben von Flüchtlingen ausgeht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung http://dip21.bundestag.de auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke http://dip21.bundestag.de hervor. Dabei geht es in den 30 Fällen um „jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel wie zum Beispiel bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtiger und Personen mit Flüchtlingsschutz beziehungsweise Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft“.
Asylbewerber und geduldete Ausländer können nach Angaben der Bundesregierung für die berufliche Integration Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Für Menschen mit Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt böten die Arbeitsagenturen Vermittlungen an mit dem Ziel, Arbeits- oder Ausbildungssuchende und Arbeitgeber zusammenzubringen, heißt es in der Antwort http://dip21.bundestag.de der Regierung auf eine Kleine Anfrage http://dip21.bundestag.de der Fraktion Die Linke. Daneben könnten Leistungen der aktiven Arbeitsförderung in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen vorlägen. So etwa die Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufliche Weiterbildung sowie Teilhabe am Arbeitsleben. Ferner stünden Asylsuchenden und Geduldeten die Berufsorientierungsmaßnahmen, die Berufseinstiegsbegleitung und Einstiegsqualifizierungen offen. Bei Asylsuchenden und Flüchtlingen stünden die Feststellung der Kompetenzen, die Sprachförderung, die Beratung zur Anerkennung von Qualifikationen und die Nachqualifizierung im Vordergrund. Welche Instrumente angewendet würden, hänge vom Einzelfall ab. Darüber hinaus gebe es Arbeitsmarktprogramme zur Verstärkung der Regelangebote, mit denen auch die Integration der Flüchtlinge und Asylbewerber unterstützt werde. Ferner arbeite die Regierung an einer deutlichen Ausweitung der Sprachförder-programme, darunter die berufsbezogene Sprachförderung.
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine repräsentativen Angaben zur Qualifikationsstruktur der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland vor. Es gebe lediglich Hinweise zur Qualifikationsstruktur bestimmter Gruppen von Asylbewerbern und Flüchtlingen, jedoch selten differenziert nach Staatsangehörigkeit oder mit aktuellem Zuzug, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort http://dip21.bundestag.de auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke http://dip21.bundestag.de. Vor dem Hintergrund der unzureichenden Datengrundlagen plant das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit den Angaben zufolge eine „umfassende Befragung der neu nach Deutschland gekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge im Zeitverlauf“. Das Forschungsprojekt solle noch in diesem Jahr beginnen.
Der Bildungsstand Asylsuchender ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung http://dip21.bundestag.de auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen http://dip21.bundestag.de. Wie die Regierung darin erläutert, befragt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylsuchende im Rahmen ihrer Erstantragstellung auch zu den Aspekten Bildung und Ausbildung. Die Beantwortung der Fragen sei freiwillig und die durch diese Selbstauskünfte gesammelten Daten daher nicht im statistischen Sinne repräsentativ beziehungsweise valide. Die Daten gäben aber einen Eindruck vom Bildungshintergrund der Asylsuchenden. Der Antwort zufolge gaben im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September dieses Jahren von 146.522 Befragten 21.903 an, eine Universität oder Fachhochschule zu besuchen oder besucht zu haben. 134.579 (91,8 Prozent) der Befragten gaben laut Vorlage an, eine der abgefragten Schulformen – Grundschule, Mittelschule, Fachschule, Gymnasium, Sonderschule, sonstige Schule – zu besuchen oder besucht zu haben. 11.943 gaben an, keine Schule besucht zu haben oder Analphabeten zu sein.
Anfang Dezember wurden bereits die ersten Bundesfreiwilligen für Flüchtlinge in den Einsatzstellen begrüßt. Die erste Tranche der Stellen konnte beim Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) durch die Kommunen gebucht werden. Parallel dazu starten auch die BFD-Zentralstellen aus dem sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich mit der Vergabe ihrer Kontingente des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“. Insgesamt stellt der Bund im Rahmen eines Sonderprogramms des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) künftig neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen des Regelformats bis zu 10.000 neue Bundesfrei-willigendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung. Das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ ist durch eine Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (§ 18 BFDG) ermöglicht worden und bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Vorbehaltlich der Wirksamkeit der Haushaltsgesetze der entsprechenden Haushaltsjahre stehen dafür im Bundeshaushalt ab 2016 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro bereit. Die bis zu 10.000 zusätzlichen BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug stehen für einheimische Freiwillige aber auch für Asylberechtigte und Asylbewerber offen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Die Plätze werden hälftig von der Zentralstelle BAFzA, der die meisten kommunalen Einsatzstellen angegliedert sind, und den verbandlichen Zentralstellen administriert. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. An diesem Proporz sollen sich auch die verbandlichen Zentralstellen bei der regionalen Unterverteilung ihrer Plätze orientieren. Sämtliche praktischen Informationen und Formulare sind abrufbar unter http://www.bundesfreiwilligendienst.de/.