Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge
Vom Auswärtigen Amt wurde eine mehrsprachige Internetseite mit Informationen zur Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge online gestellt, die über den folgenden Link erreicht wird:
https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/index.html#start
Auf der Seite finden sich folgende Information zum Verfahren. Außerdem gibt sie Auskunft zu den im folgenden aufgeführten Fragen:
- Wer ist Schutzberechtigter?
- Was bedeutet Familiennachzug?
- Was bringt mir die fristwahrende Anzeige?
- Wie stelle ich einen Visumantrag?
- Wie geht es weiter? Was sind die nächsten Schritte?
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu stellen, die der Ehefrau/ dem Ehemann und den minderjährigen Kindern einen vereinfachten Familiennachzug nach Deutschland ermöglicht.
Weiter kann der Visumantrag ausgefüllt werden. Der entsprechende Ausdruck kann dann bei der persönlichen Visumbeantragung in der zuständigen Visastelle vorgelegt werden.
Diese Information wurde vom Deutschen Caritasverband weitergeleitet.